Informationen Kurse Frühling 2025

 

INFORMATIONEN + REGELN zu den Bolliger Kinder-Schwimmkursen

 

Eintritt

Hallenbad

 

Badekleidung

 

Der Hallenbad-Eintritt ab 6 Jahren ist nicht in den Kurskosten inbegriffen und ist auch für Begleitpersonen und Zuschauer zu bezahlen. 12-er Karten können am Kassenautomat oder via Webshop bezogen werden (2 Eintritte gratis, Gültigkeit 2 Jahre). Mit dem Kulturlegi-Ausweis erhalten Sie auf den Einzeleintritten einen Rabatt von 50 %. Bitte wenden Sie sich dafür an das Hallenbad-Team.

Die Teilnahme am Schwimmunterricht ist aus hygienischen Gründen nur in Badekleidung gestattet. Die Verwendung von Schwimmhilfen ist nicht erlaubt. Die Badehose sollte idealerweise enganliegend sein, um den Auftrieb beim Tauchen zu vermeiden. Wir empfehlen, dass die Kinder bis zum Abzeichen Eisbär ohne Tauchbrille schwimmen, damit sie lernen, sich auch ohne Sehhilfe unter Wasser zu orientieren.

Haare

 

Die Haare sollen die Kinder beim Tauchen und Schwimmen nicht behindern. Bei längerem Haar deshalb bitte einen Haargummi oder eine Badekappe tragen.

Vor Kursbeginn

 

Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind vor der Lektion auf die Toilette geht, gründlich geduscht ist und sich 5 Minuten vor Kursbeginn am Treffpunkt einfindet.

Verantwortung

 

Die Aufsichtspflicht der Kursleiterin endet mit dem Abschluss der Schwimmlektion beim Schwimmbecken. Kinder unter 8 Jahren dürfen das Hallenbad nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer volljährigen Begleitperson betreten. Alle Kinder stehen zudem bis zum Erhalt des Testabzeichens Eisbär vor und nach dem Unterricht unter der Aufsichtspflicht des Erziehungsberechtigten / der volljährigen Begleitperson. Während des Kurses darf die Begleitperson das Hallenbad frei benutzen und auch selber schwimmen.

Falls Ihr Kind eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung hat, die für den Schwimmunterricht relevant ist, vermerken Sie diese bitte bereits bei der Kursbuchung. Unser Kursleiter*innen-Team verfügt über keine Zusatzausbildung für Kinder mit speziellen Bedürfnissen. Wir werden situativ prüfen, ob wir Ihrem Kind im Rahmen unseres Schwimmunterrichts gerecht werden können. Bei Nicht-Angabe der Beeinträchtigung übernehmen wir keine Verantwortung und die Kursteilnahme kann ohne Erstattung der Kurskosten untersagt oder abgebrochen werden.

Absenzen:

 

Bitte informieren Sie die Schwimmlehrperson, falls Ihr Kind einmal nicht am Unterricht teilnehmen kann. Für durch Unfall- oder krankheitsbedingte Absenzen erhalten Sie nach Vorlage eines Arztzeugnisses ab Ausfall der 3. nacheinander folgenden Lektion eine Gutschrift. Das Arztzeugnis muss zwingend bis zwei Wochen nach Kursende an die Kursadministration eingereicht werden. Danach erstellen wir keine Gutschriften mehr.

Testabzeichen

 

 

Der Entscheid, ob Ihr Kind die Voraussetzungen für das jeweilige Abzeichen erfüllt, gründet auf einem Gesamteindruck der Schwimmlehrperson. Wir führen keine Abschlusstests durch. Sie werden bereits während dem Kurs ein mündliches Feedback erhalten. Jedes Kind erhält zum Kursabschluss ein Abzeichen. Wer das Testabzeichen nicht schafft, erhält ein Motivationsabzeichen von der Schwimmkursleitung.

Missachtung

Regeln + Anweisungen


Kurskosten

 

Wir bitten Sie und Ihr Kind, die Anweisungen der Kursleitung und des Hallenbad-Teams zu befolgen. Stört ein/e Teilnehmer/in den Schwimmunterricht erheblich, gefährdet er/sie die Sicherheit der anderen Teilnehmer/innen. Eine Missachtung der Anweisungen und Regeln kann nach erfolgloser Verwarnung zum Kursausschluss führen.

 Für eine Kursteilnahme sind die Kurskosten vor dem Kursstart zu bezahlen.

Bei Fragen zu unseren Schwimm- und Aqua Fit-Kursen wenden Sie sich bitte an die Kursadministratorin:

Chantal Willi, Tel. 031 924 70 27, chantal.willi@bolligen.ch
Einwohnergemeinde Bolligen, Abteilung Bildung + Kultur

Wir freuen uns über eine rege Teilnahme an unseren Schwimmkursen!

EINWOHNERGEMEINDE BOLLIGEN